RECHTLICHE INFORMATIONEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Arbeitsvorlage – vor rechtsverbindlicher Veröffentlichung fachlich und anwaltlich prüfen.
MUSTER-AGB FÜR RNG MAILGUARD (B2B) Stand: 14.09.2026 Wichtiger Hinweis: Diese Arbeitsvorlage muss vor produktiver Verwendung an das konkrete Geschäftsmodell, die Leistungsbeschreibung, Vergütung, Aufbewahrungsfristen, Unterauftragnehmer und Versicherungsdeckung angepasst und rechtlich geprüft werden. 1. Geltungsbereich und Anbieter 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des E-Mail-Prüfdienstes RNG MailGuard durch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. 1.2 Anbieter ist RNG Computer GmbH, Sterndamm 66F, 12487 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Betreiber“). Abweichende Individualvereinbarungen haben Vorrang. 2. Vertragsgegenstand 2.1 RNG MailGuard nimmt an die eingerichtete Prüfadresse weitergeleitete E-Mails entgegen und untersucht – abhängig von der jeweils aktivierten Konfiguration – Absender- und Authentifizierungsmerkmale, Links, Dateitypen, Anhänge, Makrohinweise, bekannte Schadsoftware-Indikatoren sowie Reputationssignale. 2.2 Ergebnisse werden als automatisierte Risikobewertung, Prüfhinweis oder manuelle Freigabe bereitgestellt. Der konkrete Leistungsumfang, Kontingente, Reaktionszeiten und eine etwaige Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag. 2.3 Der Dienst unterstützt die Sicherheitsentscheidung des Kunden. Er ersetzt weder die eigene Sorgfalt noch ein vollständiges Sicherheitskonzept und garantiert nicht, dass jede Bedrohung erkannt oder jede unauffällige Nachricht tatsächlich schadensfrei ist. 3. Vertragsschluss und Berechtigung 3.1 Ein Nutzungsvertrag entsteht durch Annahme eines Angebots, Freischaltung eines Mandanten oder eine sonstige ausdrückliche Vereinbarung. 3.2 Verarbeitet werden nur Anfragen aus freigegebenen Domains oder Einzeladressen. Der Betreiber darf nicht berechtigte Anfragen ablehnen und aus Sicherheits- und Nachweisgründen mit reduzierten Metadaten protokollieren. 4. Pflichten des Kunden 4.1 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Übermittlung der E-Mails und darin enthaltenen personenbezogenen Daten, Geschäftsgeheimnisse und Dateien berechtigt ist und informiert betroffene Personen, soweit erforderlich. 4.2 Zugangsdaten, Prüfadresse und Freigaben sind vor unbefugter Nutzung zu schützen. Sicherheitsvorfälle und Fehlzustellungen sind unverzüglich zu melden. 4.3 Der Kunde darf den Dienst nicht missbräuchlich, rechtswidrig, zur Umgehung von Schutzmaßnahmen, für Lasttests ohne Zustimmung oder zur gezielten Verbreitung schädlicher Inhalte nutzen. 5. Kontingente und Leistungsgrenzen 5.1 Tages- und Monatskontingente sowie technische Größen- und Dateigrenzen ergeben sich aus dem Mandantenprofil oder Einzelvertrag. 5.2 Nach Erreichen eines Kontingents können weitere Anfragen abgelehnt oder als ungeprüft gekennzeichnet werden. Hierüber kann der Dienst den Einreicher und den Hauptkontakt informieren. 6. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen 6.1 Soweit kein Service-Level ausdrücklich vereinbart ist, schuldet der Betreiber keine bestimmte ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungen, Sicherheitsupdates, Störungen von Microsoft 365, Netzen, Reputationsdiensten oder sonstigen Dritten können die Leistung vorübergehend einschränken. 6.2 Sicherheitsrelevante Änderungen dürfen kurzfristig vorgenommen werden, wenn sie zum Schutz des Dienstes oder der verarbeiteten Daten erforderlich sind und den Vertragszweck nicht unzumutbar beeinträchtigen. 7. Prüfergebnisse und manuelle Entscheidungen 7.1 Prüfergebnisse beruhen auf dem zum Prüfzeitpunkt verfügbaren Stand der Erkennungssysteme und den tatsächlich auswertbaren Bestandteilen. Unvollständige Prüfungen werden als solche gekennzeichnet. 7.2 Manuelle Freigaben sind fachliche Einzelfallentscheidungen nach den verfügbaren Informationen. Die letztverantwortliche Entscheidung über Öffnen, Beantworten, Löschen oder anderweitige Nutzung einer Nachricht verbleibt beim Kunden. 8. Vergütung Vergütung, Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und Steuern richten sich nach dem Einzelvertrag. Soweit der Dienst ausdrücklich unentgeltlich bereitgestellt wird, besteht kein Anspruch auf dauerhafte Fortführung. 9. Vertraulichkeit und Datenschutz 9.1 Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragsdurchführung. 9.2 Soweit der Betreiber personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Löschfristen und Unterstützungsleistungen werden dort konkretisiert. 9.3 Der Betreiber trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Ein absoluter Schutz vor allen Sicherheitsrisiken ist technisch nicht möglich. 10. Rechte an der Software Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung. Rechte an Software, Marke, Dokumentation und Auswertungslogik verbleiben beim Betreiber oder den jeweiligen Rechteinhabern. 11. Mängel und Mitwirkung Der Kunde meldet reproduzierbare Fehler mit den erforderlichen Informationen. Der Betreiber darf zunächst nachbessern. Störungen aus der Sphäre des Kunden oder externer Dienste gelten nicht als vom Betreiber zu vertretender Mangel. 12. Haftung 12.1 Der Betreiber haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien. 12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. 12.3 Die vorstehenden Beschränkungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen. 13. Laufzeit und Beendigung Laufzeit, ordentliche Kündigung und Datenrückgabe richten sich nach dem Einzelvertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende werden Daten nach den vereinbarten Fristen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. 14. Änderungen dieser AGB Änderungen werden dem Kunden in Textform mit angemessener Vorlaufzeit angeboten. Soweit eine ausdrückliche Zustimmung gesetzlich oder nach Art der Änderung erforderlich ist, werden sie erst nach Zustimmung wirksam. Das gesetzliche Kündigungsrecht bleibt unberührt. 15. Schlussbestimmungen 15.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit zulässig – der Sitz des Betreibers Gerichtsstand. 15.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.